Mitglied des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine
gegründet: 11. März 1917
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Der Philatelistenverein Baden - Wettingen führt Auktionen durch mit dem Zweck,
Marken und Sammlungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern zum bestmöglichen
Preis zu veräussern.
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Die Auktionen finden in der Regel im Vereinslokal statt und stehen unter der
Leitung des Auktionators.
Dieser wird vom Vorstand bestimmt.
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Es werden Einzelmarken, Sätze, Posten und Sammlungen sowie philatelistische
Bedarfsartikel, Literatur und Kataloge zur Versteigerung angenommen.
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Der Auktionator ist berechtigt, ungeeignetes Material zurückzuweisen. Er darf
nicht für die Auktion eingeliefertes Material auf eigene Rechnung ankaufen.
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Die Aufmachung des Auktionsmaterials ist Sache des Auktionators.
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Für Arbeit und Spesen werden für verkaufte Lose 10% vom Erlös abgezogen.
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Die zur Versteigerung gelangenden Lose müssen vorgängig an mindestens einer
Versammlung im
Vereinslokal zur Einsicht aufliegen.
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Die Lose sind mit
Sorgfalt und nach bestem Gewissen beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für
den Verein. Reklamationen, ganz gleich welcher Art, müssen spätestens 14 Tage
nach Empfang der Lose vorgebracht werden, wenn eine Rückgabe während der
Auktion unmöglich ist. Spätere Reklamationen werden zurückgewiesen. In
besonderen Fällen ist der Verein bei vorheriger Ankündigung bereit, die
Reklamationsfrist
zu verlängern. Sammel- oder Restlose können nicht beanstandet werden. Wenn ein
Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Rückgabe wegen Fehlern an einzelnen
Werten nicht berechtigt. Bei sämtlichen Reklamationen müssen die Stücke im
Originalzustand, wie sie versteigert wurden, zurückgegeben werden.
Prüfungskosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht
zurückerstattet.
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Die Steigerungssätze betragen:
bis Fr. 20.--
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Fr. 1.--
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von Fr. 20.-- bis Fr. 50.--
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Fr. 2.--
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von Fr. 50.-- bis Fr. 200.--
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Fr. 5.--
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von Fr. 200.-- bis Fr. 500.--
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Fr. 10.--
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ab Fr. 500.--
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Fr. 20.--
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Die der Versteigerung beiwohnenden Bieter haben den Betrag für ersteigerte Lose
sofort
zu entrichten, schriftliche Bieter sofort nach Rechnungsempfang. Eine
Aushändigung der
Lose kann erst nach Bezahlung beansprucht werden. Das Eigentum der ersteigerten
Lose
geht auf jeden Fall erst nach Bezahlung auf den Käufer über, die Gefahr bereits
bei Zuschlag.
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Zuschlag erhält der Meistbietende. Zur Zuschlagssumme wird bei Nichtmitgliedern
ein Aufgeld von
10 % erhoben.
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Einlieferer und Bieter anerkennen mit der Teilnahme an der Auktion die
Bestimmungen dieses
Reglements
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Teile ist Baden.
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Dieses Reglement bildet einen integrierten Bestandteil der Vereinsstatuten und
ist an der
Generalversammlung vom 22.November 2003 genehmigt und in Kraft gesetzt worden.
Baden, den 22. November 2003
Für die Generalversammlung
Der Präsident: Peter Suter
Der Sekretär: Hanspeter Biland