Auktions-Reglement des Philatelistenvereins Baden - Wettingen

Mitglied des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine

gegründet: 11. März 1917

  1. Der Philatelistenverein Baden - Wettingen führt Auktionen durch mit dem Zweck, Marken und Sammlungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern zum bestmöglichen Preis zu veräussern.

  2. Die Auktionen finden in der Regel im Vereinslokal statt und stehen unter der Leitung des Auktionators. Dieser wird vom Vorstand bestimmt.

  3. Es werden Einzelmarken, Sätze, Posten und Sammlungen sowie philatelistische Bedarfsartikel, Literatur und Kataloge zur Versteigerung angenommen.

  4. Der Auktionator ist berechtigt, ungeeignetes Material zurückzuweisen. Er darf nicht für die Auktion eingeliefertes Material auf eigene Rechnung ankaufen.

  5. Die Aufmachung des Auktionsmaterials ist Sache des Auktionators.

  6. Für Arbeit und Spesen werden für verkaufte Lose 10% vom Erlös abgezogen.

  7. Die zur Versteigerung gelangenden Lose müssen vorgängig an mindestens einer Versammlung im Vereinslokal zur Einsicht aufliegen.

  8. Die Lose sind mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Verein. Reklamationen, ganz gleich welcher Art, müssen spätestens 14 Tage nach Empfang der Lose vorgebracht werden, wenn eine Rückgabe während der Auktion unmöglich ist. Spätere Reklamationen werden zurückgewiesen. In besonderen Fällen ist der Verein bei vorheriger Ankündigung bereit, die Reklamationsfrist zu verlängern. Sammel- oder Restlose können nicht beanstandet werden. Wenn ein Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Rückgabe wegen Fehlern an einzelnen Werten nicht berechtigt. Bei sämtlichen Reklamationen müssen die Stücke im Originalzustand, wie sie versteigert wurden, zurückgegeben werden. Prüfungskosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht zurückerstattet.

  9. Die Steigerungssätze betragen:
    bis Fr. 20.-- Fr. 1.--
    von Fr. 20.-- bis Fr. 50.-- Fr. 2.--
    von Fr. 50.-- bis Fr. 200.-- Fr. 5.--
    von Fr. 200.-- bis Fr. 500.--    Fr. 10.--  
    ab Fr. 500.-- Fr. 20.--

  10. Die der Versteigerung beiwohnenden Bieter haben den Betrag für ersteigerte Lose sofort zu entrichten, schriftliche Bieter sofort nach Rechnungsempfang. Eine Aushändigung der Lose kann erst nach Bezahlung beansprucht werden. Das Eigentum der ersteigerten Lose geht auf jeden Fall erst nach Bezahlung auf den Käufer über, die Gefahr bereits bei Zuschlag.

  11. Zuschlag erhält der Meistbietende. Zur Zuschlagssumme wird bei Nichtmitgliedern ein Aufgeld von 10 % erhoben.

  12. Einlieferer und Bieter anerkennen mit der Teilnahme an der Auktion die Bestimmungen dieses Reglements

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Teile ist Baden.

  14. Dieses Reglement bildet einen integrierten Bestandteil der Vereinsstatuten und ist an der Generalversammlung vom 22.November 2003 genehmigt und in Kraft gesetzt worden.

Baden, den 22. November 2003
Für die Generalversammlung
Der Präsident:  Peter Suter
Der Sekretär:   Hanspeter Biland