Reglement über den Rundsendedienst

Der Vorstand hat entschieden, den Rundsendedienst neu an den Rundsendeleiter des Arbeiter-Philatelistenbundes in Zürich zu delegieren. Dieser Rundsendedienst steht sämtlichen Mitgliedern des Philatelistenvereins Baden-Wettingen kostenlos zur Verfügung.

  1. Möchte sich ein Vereinsmitglied am Rundsendedienst beteiligen, stellt es das entsprechende Begehren an den Sekretär des Philatelistenvereins Baden-Wettingen.
  2. Der Sekretär stellt dem Mitglied - je im Doppel - das Aufnahmegesuch und eine Kopie des Rundsendereglementes des Arbeiter-Philatelistenbundes zu und übergibt ihm leihweise und gegen eine vom Vorstand festzusetzende Gebühr einen Entnahmestempel.
    Das Mitglied füllt das Gesuch aus und stellt ein unterzeichnetes Exemplar dem Rundsendeleiter zu.
  3. Der Rundsendeleiter regelt mit dem Mitglied die Einzelheiten der Teilnahme am Rundsendedienst.
  4. Beim Austritt aus dem Verein oder bei der Beendigung seiner Teilnahme am Rundsendedienst ist der Stempel dem Sekretär zurückzugeben.
  5. Möchte ein Vereinsmitglied für den Rundsendedienst philatelistisches Material zur Verfügung stellen, wendet er sich zur Regelung der Einzelheiten direkt an den Rundsendeleiter.
  6. Die Rechte und Pflichten des Rundsendeteilnehmers oder des Einlieferes ergeben sich aus dem Reglement des Arbeiter-Philatelistenbundes und allfälligen weiteren Abmachungen zwischen Rundsendeleiter und Teilnehmer oder Einlieferer. Ansprechpartner des Teilnehmers oder des Einlieferers ist in allen Belangen der Rundesendeleiter.

Genehmigt an der Generalversammlung vom 23. November 2013